4. Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen
Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen nach § 12 Abs. 3 UstG ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie sind Betreiber der gekauften Anlage.
- Die im Marktstammdatenregister eingetragene Leistung der Photovoltaikanlage beträgt nicht mehr als 30 kWp.
- Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder bestimmten öffentlichen Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen, errichtet.
Im Abschluss des Bestellvorgangs werden Sie aufgefordert die Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen und zu bestätigen. Sofern es durch Prüfungen der Finanzverwaltung oder sonstige Maßnahmen oder Veränderungen dazu kommt, dass der gewährte „Nullsteuersatz“ bei der Umsatzsteuer nachträglich zu versagen ist, verpflichtet sich der Käufer, die dann entstehende Umsatzsteuer an die Infinitum Energie GmbH nach Vorlage einer entsprechend korrigierten Rechnung, nachzuentrichten. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Anlage entgegen der beim Kaufvertrag gemachten Angaben oder durch spätere Erweiterungen im Marktstammdatenregister eine Gesamtleistung von mehr als 30 kWP hat.
Treffen die Bedingungen für Ihren Kauf nicht zu (z.B. für Bestellungen aus dem Ausland), oder werden die Bedingungen für den Kauf nicht erfüllt (z.B. Wiederkäufer), wählen Sie bitte die Option Geschäftskunde. Sie können die Bestellung dann abschließen. Wir senden Ihnen anschließend eine Auftragsbestätigung zuzüglich der ausgewiesenen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu.